Fahrschule Kölling

Berufskraftfahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) dient zur Umsetzung Europäischer Richtlinien in deutsches Recht.
Das Gesetz soll durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse an die BerufskraftfahrerInnen insbesondere eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, die Entwicklung eines defensiven und ökonomiachen Fahrstils bewirken.

Das BKrFQG gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
 
Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§ 3 BKrFQG) befreit.
Allerdings hat auch er alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.
 
Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung werden von der zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde in den Führerschein eingetragen: in Spalte 12 die Ziffer „95“ und ein Datum mit der Frist bis zur nächsten Weiterbildung, z.B. 95(23.05.19)

Alle Infos zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) findest du hier:
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© Bundesamt für Güterverkehr
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